Während des Aufenthalts in den Sammelunterkünften des Landkreises kommt auf die Flüchtlinge die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu. Hier müssen sie über ihre individuellen Fluchtgründe berichten; ihre Glaubwürdigkeit wird überprüft. Die Anhörung ist grundlegend für die Entscheidung über den weiteren Aufenthalt in Deutschland. Wichtig ist daher, dass Flüchtlinge die Bedeutung erfassen und sich gut darauf vorbereiten. Wesentliche Angaben dürfen nicht vergessen oder aus Scham verschwiegen werden. Zeitliche Abläufe sollte sich der Flüchtling vorher noch einmal verdeutlichen, damit er Fluchtgründe und Flucht klar darlegen kann.

Die Arbeitsgruppe möchte Gespräche anbieten für Flüchtlinge und /oder deren Begleiter bei Vorbereitungen auf die Anhörung bei Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, bei Ablehnungsbescheiden zum Asylverfahren, oder beim Dublin-Verfahren, bei denen die Flüchtlinge in ein anderes europäisches Land geschickt werden sollen.

Auch hier werden weitere Aktive gesucht. Für die vorbereitenden Gespräche zur Anhörung beim Bundesamt werden keine speziellen Rechtskenntnisse gebraucht.

Kontakt:   
Margaretha Oppermann
Mail: recht@fluechtlinge-und-wir.de   (Bitte ersetzen Sie das (at) mit @)